Transportschäden
Schäden, die während des Transports entstehen – etwa Risse, Dellen, gebrochene Griffe oder beschädigte Räder –, sind nicht durch die Samsonite‑Garantie abgedeckt, da sie als Transport- bzw. Fluggepäckschäden gelten und somit von der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Transportunternehmen verantwortet werden.
Nachfolgend finden Sie Hinweise, was zu tun ist, wenn Ihr Koffer während der Reise beschädigt wurde. Schnelles Handeln erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Entschädigung durch die Fluggesellschaft oder das Transportunternehmen.
Was tun, wenn mein Koffer während eines Fluges beschädigt wurde?
Wenn Ihr Samsonite‑Koffer während eines Fluges beschädigt wurde, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
Ist Ihr Produkt reparierbar, erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie der Fluggesellschaft zur Unterstützung Ihrer Schadensmeldung vorlegen können. Ist Ihr Produkt nicht reparierbar, stellen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um Ihren Antrag bei der Fluggesellschaft zu vervollständigen.
Auch wenn Fluggesellschaften in der Regel für Schäden verantwortlich sind, die während des Transports entstehen, steht Ihnen Samsonite selbstverständlich zur Seite – sowohl bei der Dokumentation als auch bei der Wiederherstellung Ihres Gepäcks, soweit dies möglich ist.
- Machen Sie klare, gut sichtbare Fotos des Schadens. Diese Bilder unterstützen Ihre Schadensmeldung bei der Fluggesellschaft und dienen als wichtige Dokumentation.
- Melden Sie den Schaden direkt nach der Ankunft – innerhalb des Flughafens idealerweise am Serviceschalter im Gepäckausgabebereich. Die meisten Fluggesellschaften verfügen über ein standardisiertes Verfahren zur Schadensmeldung und sind für Reparatur, Ersatz oder eine andere Form der Entschädigung verantwortlich.
- Wenden Sie sich an ein Samsonite‑Servicezentrum oder reichen Sie eine Anfrage über unser Support&Go‑Serviceportal ein.
Ist Ihr Produkt reparierbar, erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie der Fluggesellschaft zur Unterstützung Ihrer Schadensmeldung vorlegen können. Ist Ihr Produkt nicht reparierbar, stellen wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, um Ihren Antrag bei der Fluggesellschaft zu vervollständigen.
Auch wenn Fluggesellschaften in der Regel für Schäden verantwortlich sind, die während des Transports entstehen, steht Ihnen Samsonite selbstverständlich zur Seite – sowohl bei der Dokumentation als auch bei der Wiederherstellung Ihres Gepäcks, soweit dies möglich ist.
Was tun, wenn mein Koffer in den Händen eines anderen Transportunternehmens (Busunternehmen, Bahn, …) beschädigt wurde?
Sollte Ihr Samsonite‑Koffer während der Obhut eines anderen Transportunternehmens – etwa einer Bus‑, Bahn‑ oder Fährgesellschaft – beschädigt worden sein, können Sie in der Regel ähnlich wie bei einer Fluggesellschaft einen Schadensanspruch geltend machen. Überprüfen Sie dafür die Gepäck‑ oder Kundenservice‑Richtlinien des jeweiligen Unternehmens und melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Idealerweise fügen Sie Ihrer Meldung Fotos des Schadens sowie Ihre Reisedokumente bei.
Kontaktieren Sie zusätzlich Samsonite, indem Sie sich an ein Servicezentrum wenden oder eine Anfrage über unser Support&Go‑Serviceportal einreichen. Ist Ihr Produkt reparierbar, stellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bereit, den Sie Ihrem Transportschadenanspruch beim Beförderer beifügen können. Ist Ihr Produkt nicht reparierbar, erhalten Sie von uns die erforderlichen Unterlagen, um Ihre Schadensmeldung beim Transportunternehmen erfolgreich abzuschließen.
Kontaktieren Sie zusätzlich Samsonite, indem Sie sich an ein Servicezentrum wenden oder eine Anfrage über unser Support&Go‑Serviceportal einreichen. Ist Ihr Produkt reparierbar, stellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bereit, den Sie Ihrem Transportschadenanspruch beim Beförderer beifügen können. Ist Ihr Produkt nicht reparierbar, erhalten Sie von uns die erforderlichen Unterlagen, um Ihre Schadensmeldung beim Transportunternehmen erfolgreich abzuschließen.